Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
BVfK-DIGITAL ist mehr als nur ein Motto, nämlich die Zukunftsdimension des Freien Kfz-Handels.
Dieses Großprojekt umfasst wesentlich mehr als nur eine eigene Internetbörse, um der Abhängigkeit der marktbeherrschenden Plattformen zu entkommen.
Unser Ziel ist es, jegliche Tätigkeit, jeglichen Vorgang so weit wie möglich mit modernen EDV-Lösungen zu optimieren.
Bei der Umsetzung gibt es kein Finale, sondern sie erfolgt in kontinuierlicher Entwicklung, die bereits vor einiger Zeit begonnen hat und voraussichtlich niemals enden wird, wenn einen die globale Entwicklung nicht überholen soll.
Einiges von dem, was bereits geleistet, beziehungsweise fertig gestellt wurde, finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ . Um dorthin zu gelangen, finden Sie jetzt bereits in der Kopfzeile der BVfK-Website www.bvfk.de rechts den entsprechenden Link. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, folgen Sie einfach den entsprechenden Hinweisen.
Stöbern Sie einfach mal zwischen all den Informationen und Leistungsangeboten.
So finden Sie auf der Startseite des Mitgliederbereichs eine Vielzahl von Buttons, die Sie zu weitergehenden Informationen und Leistungsangeboten führen. Wir bitten um Verständnis, dass bisher nur die mit „BVfK“ gekennzeichneten Buttons mit Inhalten hinterlegt sind. Wir arbeiten kontinuierlich an einer Vervollständigung. Anregungen und Wünsche gerne direkt an Marcel Manthey: m.manthey@bvfk.de
Auf jeden Fall funktioniert ein wichtiger LINK, auf den wir heute Ihre besondere Aufmerksamkeit richten möchten:
Unter der Rubrik „RECHT“ finden Sie den Button: „Neuen Fall melden“.
Hier können Sie schnell, einfach und ohne lange Wartezeiten eine Anfrage an die Rechtsabteilung schicken. Ihre Informationen, Schilderungen und angehängte Dokumente helfen den BVfK-Juristen, eine möglichst schnelle und sichere Ersteinschätzung zu liefern. Bei Bedarf rufen wir Sie dann gerne zurück.
Wir wünschen uns diese Reihenfolge sehr:
Erst Informationen und Unterlagen - dann das Gespräch ,denn dies verbessert nicht nur die Qualität der Einschätzung, sondern auch die Effizienz, denn schließlich sind die Kosten der rechtlichen Ersteinschätzungen immer im Mitgliedsbeitrag enthalten und das soll auch so bleiben.
Es gilt daher:
Erobern Sie den BVfK-Mitgliederbereich und lassen uns Ihre Anregungen und Wünsche wissen, denn nur dann klappt es mit:
"Alles Gute für Ihren Autohandel"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.